Allgemeine BESTIMMUNGEN R&A
Allgemeines
R&A GmbH vermittelt Ferienhäuser und Immobilien (im Folgetext: Agentur). Die Agentur ist auf die Vermittlung privater Objekte spezialisiert. Alle auf der Homepage WWW.RA-BAUSYSTEME.CH gelisteten Objekte stehen mit unseren Partneragenturen unter Vertrag. Diese verfügen über die von staatlichen Behörden von Kroatien erforderlichen Genehmigungen.
Einleitung
Den Vertrag, den Sie als Mieter mit R&A als Vermittler eingehen (Im Folgetext: Gast), wird direkt zwischen dem Eigentümer des Objektes als Vermieter (im Folgetext: Eigentümer) und Ihnen als Gast abgeschlossen. R&A agiert ausschließlich als Vermittler und kann auch nur in diesem Sinne Verantwortung übernehmen. Mit Überweisung der Anzahlung zur Reservierung zum gewünschten Termin erklären Sie sich ausnahmslos mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen von R&A als einverstanden. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf den Websites von R&A veröffentlicht. Nachdem die Überweisung der Anzahlung erfolgt ist, wird dem Gast eine schriftliche Reservierungsbestätigung (im Folgetext: Bestätigung) zugeschickt. Der Mietvertrag zwischen Gast als Mieter und Eigentümer als Vermieter setzt sich aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen und der schriftlichen Bestätigung zusammen. Der Gast muss am Tag der Reservierung mindestens 18 Jahre alt sein.
An- und Abreise
Die Anreise ist frühestens um 16:00 Uhr am Anreisetag möglich. Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr erfolgen. Eine frühere Anreise oder spätere Abreise ist nicht möglich. Ausnahme: Der Eigentümer selbst kann das genehmigen, wenn der Gast beim Eigentümer anfragt.
Gästeanmeldung
Nach Kroatischen Gesetzen ist der Gast dazu verpflichtet, dem Eigentümer der Villa seine persönlichen Reisedokumente mit persönlichen Daten zum Zweck der Registrierung von Touristen in der touristischen Gemeinschaft (HTZ) auszuhändigen. Die persönlichen Daten werden zu keinem anderen Zweck benutzt oder verarbeitet. Händigt der Gast seine persönlichen Reisedokumente für die gesetzlich vorgesehene Registrierung nicht aus, kann ihm der Zutritt zur Unterkunft ohne Möglichkeit auf Rückzahlung der Miete verweigert werden.
Anzahl der Gäste
Im Mietobjekt dürfen sich zu keiner Zeit mehr Personen befinden als in der Reservierungsbestätigung angegeben. Die Anzahl der Gäste kann bis zur auf der Website angeführten maximal erlaubten Kapazität durch eine Ankündigung (minimal) 3 Tage vor Anreise erhöht werden. Die gewünschte Änderung der Personenzahl muss schriftlich per E-Mail angefragt werden. Die maximale Gästeanzahl schließt auch Kinder ein, ungeachtet des Alters. Wenn sich in der Villa, oder ihrem Grundstück mehr Gäste aufhalten sollten als angekündigt, behält sich der Eigentümer und/oder R&A das Recht vor, den Mietvertrag ohne vorherige Ankündigung mit sofortiger Wirkung aufzulösen. In diesem Fall muss der Gast die Villa innerhalb von zwei Stunden verlassen. Eine Rückzahlung für die nicht genutzte Mietperiode ist in diesem Fall nicht möglich.
Jugendliche Gästegruppen
Gäste die 25 Jahre alt oder jünger sind, werden als jugendliche Gästegruppe angesehen. Für solche Gruppen können, abhängig vom jeweiligen Objekt, besondere Bedingungen gelten. R&A muss über das Alter der Gruppe in vorhinein oder sofort nach der Reservierung benachrichtigt werden. Die Nichtbeachtung dieser Regelung kann die sofortige Absage der Reservierung bewirken. In diesem Fall haben die Gäste keinen Anspruch auf die Rückzahlung des bezahlten Mietpreises.
Zelte und Campinganhänger
Am Grundstück des Objektes oder in der Nähe dürfen keine Zelte, Campinganhänger oder ähnliches geparkt beziehungsweise aufgestellt werden. Bei Nichtbeachtung hat der Eigentümer und/oder R&A das Recht den Mietvertrag ohne vorherige Ankündigung und mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Der Gast muss danach innerhalb von zwei Stunden gemeinsam mit den übrigen Gästen der Gruppe das Objekt verlassen und hat keinen Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises vom Vermieter oder R&A.
Haustiere und Allergien
Ob, und unter welchen Bedingungen der Aufenthalt mit Haustieren gestattet ist, kann auf der Website der jeweiligen Objekte nachgelesen werden. Haustiere sind in den Pools strengstens verboten. Etwaige zusätzliche Reinigungskosten gehen zu Lasten des Gastes. Im Zuge der Reservierung nennt der Gast die Anzahl der Haustiere. Zusatzzahlungen für zusätzliche Reinigungen aufgrund von Haustieren werden automatisch dem Mietpreis zugefügt. Die Anzahl von Haustieren darf nicht höher sein als die in der Bestätigung angeführte Zahl. Wenn der Gast mehr als zwei Haustiere mitführen möchte, muss die Agentur kontaktiert werden. Ohne schriftliches Einverständnis können in einer Villa nicht mehr als zwei Haustiere untergebracht werden. Hundebesitzer sind dazu verpflichtet Rückstände ihrer Haustiere zu entsorgen. Alle Spuren von Haustieren auf den Einrichtungsgegenständen und Böden können die Kosten der Endreinigung erhöhen. Alles Haustiere müssen gegen Tollwut und alle weiteren Impfungen die generell vorgeschrieben sind geimpft sein. Gästen wird empfohlen sich über mögliche Erkrankungen und Ansteckungen des Haustiers in der Reisezone zu erkundigen, und gebotene Vorsichtsmaßnahmen vorzunehmen. Für die Haustierhaltung in den Objekten übernimmt ausschließlich der Gast Haftung. Der Eigentümer und die Agentur übernehmen keine Haftung für Erkrankungen oder Verletzungen von Haustieren während des Aufenthalts. In einigen Objekten sind Haustiere nicht erlaubt. Dennoch können weder die Agentur noch der Eigentümer garantieren, dass im Haus vorher keine Haustiere untergebracht waren, oder dass der Eigentümer keine Haustiere hat. Die Agentur haftet nicht für allergische Reaktionen von Gästen, die möglicherweise in den Objekten auftreten könnten. Im Fall, dass der Gast ein Haustier ungemeldet mitnimmt, behält sich der Eigentümer und/oder die Agentur das Recht vor, den Mietvertrag ohne vorherige Ankündigung und mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Der Gast verlässt das Mietobjekt dann gemeinsam mit den anderen im Objekt untergebrachten Gästen die Villa innerhalb von zwei Stunden und er hat kein Recht auf Rückzahlung des Mietpreises vom Eigentümer oder der Agentur.
Neu errichtete Objekte
Bei der Reservierung von neuerrichteten Objekten muss dem Gast bewusst sein, dass eventuell die Fertigstellung der Villa noch nicht ausreichend lange zurückliegt. Rasen, Blumen und ähnliches schon hinreichend entwickelt und aufgestellt sind.
Lärm
Wenn Gäste durch Lärm die öffentliche Ordnung stören, und ihn nach einer Warnung nicht einstellen, ist das als grober Verstoß gegen den Mietvertrag zu erachten. Bei einem solchen Verstoß haben der Eigentümer und/oder die Agentur das Recht den Vertrag fristlos aufzulösen. Der Gast verlässt dann gemeinsam mit den anderen Mietobjekt untergebrachten Gästen das Objekt innerhalb von zwei Stunden. Er hat kein Recht auf Rückzahlung des Mietpreises.
Pools
Zur eigenen Sicherheit wird der Gast alle Anweisungen der Agentur und/oder des Eigentümers zur Nutzung des Pools befolgen. Der Gast haftet in jedem Sinn für die Nutzung des Pools. Kinder dürfen den Pool nur unter Aufsicht von Erwachsenen nutzen. Der Gast nutzt den Pool auf eigene Verantwortung. Wenn die Unterkunft außerhalb der Sommersaison gebucht wird, besteht die Möglichkeit, dass der Pool nicht genutzt werden kann. Die Agentur und die Eigentümer merken an, dass die Nutzung eines Pools oder eines Whirlpools gesundheitsgefährdend sein kann- die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung. Es besteht die Möglichkeit, dass das Wasser im Whirlpool am Anreisetag der Gäste bis zum Abend nicht ausreichend erwärmt ist. Das Klettern auf Abdeckungen von Whirlpools ist verboten. Die Abdeckungen haben nur den Zweck der Isolation, ihre Tragbarkeit ist nicht auf das Gewicht eines Menschen abgestimmt. Im Falle einer Schädigung einer solchen Abdeckung, leistet der Gast unmittelbar an den Eigentümer Schadenersatz.
Hausordnung
JEDES OBJEKT hat eine eigene Hausordnung, die an einer gut sichtbaren Stelle IM HAUS ausgehängt ist. Gäste sind verpflichtet diese Hausordnung einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Hausordnung kann als ernsthafte Verletzung des Mietvertrags angesehen werden. In diesem Fall kann der Hauseigentümer und/oder die Agentur den Vertrag fristlos und mit sofortiger Wirkung auflösen. Der Gast verlässt dann gemeinsam mit den anderen IM MIETOBJEKT untergebrachten Gästen DAS OBJEKT innerhalb von zwei Stunden und hat kein Recht auf Rückzahlung des Mietpreises .
Preise und Zahlungen
Pro buchung wird eine auftragspauschale von eur 250 erhoben, diese ist nicht rückerstattungsfähig bei stornierungen. fälligkeit innert 3 tagen.
Alle Preise sind in Euro pro Mietobjekt, pro Woche angegeben, wenn nichts anderes angegeben ist. Reservierungen sind verbindlich. Im Zuge der Reservierung ist eine Anzahlung in Höhe von 30% vom vereinbarten Mietpreis zu bezahlen. Durch die Anzahlung bestätigen Sie ihre Reservierung und Schließen mit dem Hauseigentümer einen Mietvertrag ab. Des Weiteren erklären Sie sich damit mit den hier angeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden, die ein Bestandteil jedes Mietvertrags ist. Nachdem die Reservierung bestätigt ist, und Sie den gesamten Mietpreis eingezahlt haben, sendet Ihnen die Agentur per Mail eine schriftliche Reservierungsbestätigung. Diese enthält alle nötigen Angaben über die Unterkunft, und stellt gemeinsam mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen den Mietvertrag dar. Der Mietvertrag gilt als abgeschlossen, sobald die Agentur die Zahlung des gesamten Mietpreises erhält. Im Mietpreis inbegriffen sind der Verbrauch von Wasser, Gas und Strom, der Internetzugang, die Bettwäsche, Küchentücher, die Endreinigung des Hauses, Pools und Gartens, die Gästeregistrierung und die Ortstaxe. Für die Anzahlung (30%) und die Zahlung des restlichen Mietpreises (70%) werden ausschließlich Überweisungen auf das Bankkonto der Agentur, welches in den allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten ist, akzeptiert. Alle Zahlungen erfolgen in Euro (EUR).
Wenn Sie von der Zahlung ablassen möchten, müssen Sie uns schriftlich unter der Mail Adresse INFO@RA-BAUSYSTEME.CH kontaktieren, und die Gründe darlegen, aus welchen Sie die Reservierung absagen. Abhängig vom Zeitpunkt der Absage durch den Gast ist die Zahlung einer Stornogebühr möglich. Die Bedingungen sind wie folgt:
- Für Absagen bis zu 6o Tage vor der geplanten Anreise werden dem Gast 0% des Gesamtbetrags als Stornogebühr verrechnet.
- Für Absagen bis zu 30 Tage vor der geplanten Anreise werden dem Gast 70% des Gesamtpreises als Stornogebühr verrechnet.
- Für Absagen bis zu 29 Tage vor geplanter Anreise werden dem Gast 100% des Gesamtpreises als Stornogebühr verrechnet.
Reservierungen 30 Tage oder mehr vor Anreise
Für Reservierungen die 30 Tage oder mehr vor Anreise erfolgen, gelten folgende Regelungen:
- Die Anzahlung in Höhe von 30% erfolgt sofort innert 3 Tagen.
- Der Restbetrag in Höhe von 70% vom Gesamtpreis wird spätestens 30 Tage vor Anreise bezahlt
Reservierungen 30 Tage oder weniger vor Anreise
Der gesamte Mietpreis wird sofort durch Überweisung bezahlt.
Überschreitung der Zahlungsfristen
Der Gast verpflichtet sich die Zahlungen zu tätigen. Werden die Zahlungsfristen von Seite des Gastes überschritten, wird das als Vertragsverletzung angesehen. Diese Vertragsverletzung führt zur fristlosen Vertragsauflösung. In diesem Fall wird die der Agentur bereits bezahlte Summe nicht rückvergütet.
Vertragsauflösung und Vertragsänderung
Ein Mietvertrag kann nur schriftlich gekündigt werden (E-Mail). Die Vertragsauflösung erfolgt mit Empfang der schriftlichen Erklärung und ausschließlich unter den hier unter diesem Punkt genannten Bedingungen.
Wenn der Gast einen anderen Gast anbietet, der das Objekt an seiner Stelle zum gleichen Termin, zum selben Preis und unter denselben Bedingungen nutzen wird, wird die Agentur bei Erhalt aller nötigen Informationen über den neuen Gast in schriftlicher Form den Mietvertrag übertragen und ihm eine schriftliche Bestätigung zukommen lassen. Bereits bezahlte Teilzahlungen bezüglich des übertragenen Mietvertrags behält die Agentur. Der neue Gast ist verpflichtet den Restbetrag des Mietvertrags zu zahlen.
Die Reservierung kann nicht auf ein anderes Objekt übertragen werden, da die Agentur alle Zahlungen ohne Verzug an den Hauseigentümer weiterleitet.
Wenn der abgeschlossene Mietvertrag nicht einhaltbar ist, oder die Einhaltung durch höhere Einflüsse erheblich erschwert ist (Krieg, elementarische Unglücke, ökologische Katastrophen, Epidemien, Grenzschließungen, Streik, und ähnliches), welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren, können sowohl die Agentur als auch der Eigentümer den Vertrag auflösen, da sie keine Verantwortung für die genannten Umstände tragen und diese nicht beeinflussen können.
Kaution bei Ankunft
Die Höhe der Zahlung, die der Gast dem Hauseigentümer bei Ankunft als Kaution zu zahlen hat, wird in der schriftlichen Reservierung festgelegt. Die Kaution hat für den Eigentümer den Zweck einer Versicherung für Schäden die an der Villa entstehen könnten. Wenn ein Schaden entsteht, der den Betrag der Kaution übersteigt, wird der Gast dem Eigentümer die Differenz zum gesamten Wert des Schadens zahlen. Wenn keine Schäden entstehen, wird dem Gast bei Abreise die Kaution rückerstattet.
Nicht durch den Gast verursachte Schäden
Der Gast verpflichtet sich das Mietobjekt sorgfältig und verantwortungsvoll zu nutzen. Der Gast ist verpflichtet das Objekt in dem Zustand zu verlassen, in dem er es vorgefunden hat. Für verursachte Schäden haftet der Gast gegenüber dem Eigentümer. Wenn die Kaution nicht genügend hoch ist, um den Schaden abzudecken, zahlt der Gast dem Eigentümer die Differenz bis zur vollständigen Abdeckung des Schadens. Vorsätzliche Eigentumsschädigung und Störung der öffentlichen Ordnung werden als grobe Vertragsverletzung angesehen, wodurch die Agentur und/oder der Hauseigentümer den Vertrag fristlos und mit sofortiger Wirkung auflösen können. Der Gast verlässt dann gemeinsam mit den anderen im Mietobjekt untergebrachten Gästen das Objekt innerhalb von zwei Stunden und er hat kein Recht auf Rückzahlung des Mietpreises. Während des Aufenthalts wird der Gast den Eigentümer umgehend über am Objekt entstandene Schäden informieren. Vor Abreise und Schlüsselübergabe kontrolliert der Gast gemeinsam mit dem Eigentümer die Villa und das Grundstück allgemein. Wenn keine Schäden entstanden sind, zahlt der Eigentümer dem Gast die entrichtete Kaution nach diesen Bedingungen zurück. Zusätzliche Reinigungen, die aufgrund eines äußerst schlechten Zustands des Objektes bei Abreise der Gäste nötig sind, können ebenfalls als Schaden angesehen werden, den der Eigentümer von der Kaution bezahlen muss. Bestehende Schäden und Reklamationen:
Wenn der Gast bei Übernahme DES MIETOBJEKTES unzufriedenstellend ausgeführte Reinigung, Schäden und andere Mängel in der Villa bemerkt, oder andere Beschwerden hat, müssen diese sofort, spätestens innerhalb von 24 Stunden angegeben werden. Beschwerden über unzufriedenstellende Reinigung müssen sofort gemeldet werden. Beschwerden werden entweder dem Eigentümer selbst oder seinem Vertreter gemeldet. Der Gast ist verpflichtet im höchstmöglichen Maß die Entstehung von Schäden zu begrenzen und zu helfen, dass die Schäden, die der Eigentümer erleidet, kleinstmöglich sind. Im Falle einer Reklamation wird der Gast dem Eigentümer eine angemessene Frist setzen, den Schaden oder Mangel zu beheben
Das Verlassen des Objektes vor dem Ablauf der Mietperiode und ohne vorherige Ankündigung und Konsultation mit der Agentur liegt im Risiko und auf Kosten des Gastes. Die Agentur übernimmt hierbei keine Verantwortung. Für einen von der Website der Agentur abweichenden Zustand des Mietobjektes haftet der Eigentümer.
R&A als Vermittler
R&A ist eine Vermittlungsagentur auf Grundlage von Vermittlungsverträgen mit den Eigentümern und weiteren, ortsansässigen Agenturen. Hauseigentümer verpflichten sich durch ihren mit R&A abgeschlossenen Vertrag richtige und vollständige Angaben der Objekte anzugeben. Somit haftet die Agentur gegenüber dem Gast. Wenn entgegen den Erwartungen von R&A eine Reservierung durch Umstände, die außerhalb der Kontrolle von R&A sind, wie etwa eine Verpfändung oder ein Vertragsbruch durch den Eigentümer, nicht zustande kommen kann, kann R&A die Reservierung absagen. Zahlungen, die der Gast bereits entrichtet hat, werden rückvergütet.
Abschließende Bestimmungen und Zuständigkeiten
R&A veröffentlicht alle Informationen über die Mietobjekte auf ihrer Website, und ist bestrebt, dem Gast möglichst genaue und aktuelle Informationen, die sie von den Eigentümern der Objekte bekommt, zu bieten. Die Hauseigentümer haften allein und selbstständig für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Informationen über ihre Objekte. Die Agentur haftet nicht für unrichtige und unvollständige Informationen. Jede Nutzung von Daten, die auf www.ra-bausysteme.ch veröffentlicht sind, zu kommerziellen Zwecken, inklusive irgendeiner Art teilweiser oder vollständiger Reproduktion, stellen einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar und sind gesetzlich verboten. Im Falle einer Verletzung dieses Mietvertrags, kann der Eigentümer (nach Absprache mit der Agentur) und/oder die Agentur den Vertrag mit sofortiger Wirkung und ohne Benachrichtigung auflösen. Der Gast verlässt dann gemeinsam mit den anderen im Mietobjekt untergebrachten Gästen das Objekt innerhalb von zwei Stunden und er hat kein Recht auf Rückzahlung des Mietpreises.
Die Vertragsparteien werden etwaige Streitigkeiten einvernehmlich und friedlich beilegen. Für alle Streitigkeiten ist das zuständige Gericht in Pula zuständig.
r&a bAUSYSTEME gMBH, iM dEZEMBER 2022